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Den Schneesportnachwuchs fördern
SKITZERLAND® setzt sich konkret für den Nachwuchs im Schneesport ein, indem junge, leidenschaftliche Athletinnen und Athleten begleitet werden. Ziel ist es, ihnen die Mittel zu geben, sich weiterzuentwickeln, ihren sportlichen Werdegang zu strukturieren und ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Der untenstehende Zeitplan zeigt Ihnen die wichtigsten Termine:
Der untenstehende Zeitplan zeigt Ihnen die wichtigsten Termine:
Eine angepasste Unterstützung für junge Sportler
Das Programm richtet sich an junge Schweizer Sportlerinnen und Sportler im Alter von 14 bis 18 Jahren, die in einer anerkannten Sportstruktur eingebunden sind und ein klares sportliches Projekt verfolgen.
Je nach Profil, Leistungsniveau und Bedarf können die Teilnehmenden eine finanzielle Unterstützung erhalten, um einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit ihrem sportlichen Werdegang zu decken: Wettkämpfe, Trainingslager, Reisen, Betreuung oder Material.
Je nach Profil, Leistungsniveau und Bedarf können die Teilnehmenden eine finanzielle Unterstützung erhalten, um einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit ihrem sportlichen Werdegang zu decken: Wettkämpfe, Trainingslager, Reisen, Betreuung oder Material.
Weit mehr als nur eine finanzielle Unterstützung
SKITZERLAND® beizutreten bedeutet, Teil einer engagierten Gemeinschaft rund um die Berge und den Sportnachwuchs zu werden.
Der Verein fördert den Austausch zwischen Athletinnen und Athleten, Botschaftern und Vorstandsmitgliedern, um Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und Lernen zu schaffen. Online-Treffen werden zu für Sportler und ihre Eltern relevanten Themen organisiert: sportliche Entwicklung, Karrieremanagement, persönliche Balance oder langfristige Perspektive.
Der Verein fördert den Austausch zwischen Athletinnen und Athleten, Botschaftern und Vorstandsmitgliedern, um Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und Lernen zu schaffen. Online-Treffen werden zu für Sportler und ihre Eltern relevanten Themen organisiert: sportliche Entwicklung, Karrieremanagement, persönliche Balance oder langfristige Perspektive.
Eine Begleitung, die die Entwicklung fördert
Über die sportlichen Ergebnisse hinaus legt SKITZERLAND® Wert auf Motivation, Engagement und Entwicklung. Das Programm unterstützt junge Sportlerinnen und Sportler, die einen ernsthaften und nachhaltigen Weg verfolgen.
Jedes Jahr werden die Anträge neu bewertet, sodass sowohl neue Talente als auch bisherige Geförderte ihre Entwicklung und Ziele präsentieren können.
Athletinnen und Athleten, die sich durch ihren Werdegang, ihre Resultate und ihr Engagement auszeichnen, können zudem in das SKITZERLAND®-Ambassador-Programm aufgenommen werden und von einer verstärkten Begleitung profitieren.
Jedes Jahr werden die Anträge neu bewertet, sodass sowohl neue Talente als auch bisherige Geförderte ihre Entwicklung und Ziele präsentieren können.
Athletinnen und Athleten, die sich durch ihren Werdegang, ihre Resultate und ihr Engagement auszeichnen, können zudem in das SKITZERLAND®-Ambassador-Programm aufgenommen werden und von einer verstärkten Begleitung profitieren.
Bewerben Sie sich
Jedes Jahr können junge Sportlerinnen und Sportler ihre Unterlagen einreichen und ihr Projekt vorstellen. Ein strukturiertes Verfahren ermöglicht es, jene Athletinnen und Athleten zu identifizieren, deren Projekt und Werte mit der Vision von SKITZERLAND® übereinstimmen.
Zulassungskriterien:
Die Programmteilnehmenden verpflichten sich, die SKITZERLAND®-Vereinigung positiv zu vertreten und zu ihrer Sichtbarkeit gemäß den im Reglement festgelegten Modalitäten beizutragen.
Zulassungskriterien:
- Ausübung einer Schneesportart
- Alter zwischen 14 und 18 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Schweizer Staatsangehörigkeit
- Mindestens Selektion in einer anerkannten kantonalen Struktur
- Präsentation eines klaren sportlichen Projekts, das den Unterstützungsbedarf begründet (bereits erhaltene Unterstützung, Wettkämpfe, Training, sportliche Entwicklung, Betreuung, Material und Reisen)
Die Programmteilnehmenden verpflichten sich, die SKITZERLAND®-Vereinigung positiv zu vertreten und zu ihrer Sichtbarkeit gemäß den im Reglement festgelegten Modalitäten beizutragen.
INHALT IHRES DOSSIERS
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Pflichtdokumente
Optionale Dokumente
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Was in das Video gehört
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F.A.Q.
Muss die Sportlerin oder der Sportler die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen?
Ja. Der Verein SKITZERLAND® unterstützt ausschließlich Sportlerinnen und Sportler mit Schweizer Staatsangehörigkeit.
Welches Alter muss die Sportlerin oder der Sportler haben?
Idealerweise zwischen 14 und 18 Jahren.
Da die Einreichungsfrist Ende August liegt, kann jedoch auch eine Athletin oder ein Athlet, der gegen Ende des Jahres 2012 geboren ist, eine Bewerbung einreichen.
Da die Einreichungsfrist Ende August liegt, kann jedoch auch eine Athletin oder ein Athlet, der gegen Ende des Jahres 2012 geboren ist, eine Bewerbung einreichen.
Muss die Sportlerin oder der Sportler ein Social-Media-Konto haben?
Nein, nicht zwingend. Der nachgewiesene finanzielle Bedarf, kombiniert mit den sportlichen Resultaten und dem Entwicklungspotenzial, bildet die Entscheidungsgrundlage.
Einige Plattformen sind zudem für Jugendliche bereits reguliert oder in Regulierung, weshalb es keinen Sinn ergibt, sie als Selektionskriterium zu verwenden. Auch die private digitale Präsenz sollte von der sportlichen getrennt werden – das ist ein Lern- und Entwicklungsprozess.
Im Fall einer möglichen Rolle als Botschafterin oder Botschafter kann die digitale Präsenz jedoch ein wichtigeres Kriterium werden.
Einige Plattformen sind zudem für Jugendliche bereits reguliert oder in Regulierung, weshalb es keinen Sinn ergibt, sie als Selektionskriterium zu verwenden. Auch die private digitale Präsenz sollte von der sportlichen getrennt werden – das ist ein Lern- und Entwicklungsprozess.
Im Fall einer möglichen Rolle als Botschafterin oder Botschafter kann die digitale Präsenz jedoch ein wichtigeres Kriterium werden.
Wer analysiert die Dossiers?
Das Steuerungskomitee ist das Entscheidungsorgan, gemeinsam mit unserem Verantwortlichen für Nachwuchsförderprojekte sowie unserem Vizepräsidenten. Keine externen Akteure haben Zugriff auf die im Bewerbungsdossier übermittelten Informationen.